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Nutzungsbedingungen für ethikPool der Ethikkommission Marburg - 01.02.2024
Nutzungsbedingungen für ethikPool der Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg
Präambel
ethikPool wird von der Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg (im Folgenden: Ethikkommission) zur Einreichung und Beratung von Studien und klinischen Prüfungen bereitgestellt.
§ 1 Leistungen
(1) Die Ethikkommission stellt ethikPool bereit.
(2) Die Ethikkommission registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte auf ethikPool und veranlasst das Erforderliche.
(3) Die Ethikkommission nutzt ethikPool als Kommunikationsplattform mit den Antragstellern. Anträge betreffende Schriftsätze werden auf ethikPool zum Download zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente der Ethikkommission hingewiesen.
(4) Voten der Ethikkommission werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte von ethikPool werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert und werden nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben.
§ 2 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur funktionierende Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen bzw. mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Account verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Die Nutzer verpflichten sich und versichern, nur schadfreie Dateien hochzuladen. Schadfrei ist eine Datei insbesondere dann, wenn sie nicht mit einem bösartigen Fremdprogramm (Virus, Wurm, Malware, etc.) infiziert ist.
(4) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(5) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(6) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht unmittelbar erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto inaktiv gesetzt.
Eine Löschung des Nutzerkontos erfolgt nach den Aufbewahrungsfristen.
§ 3 Besondere Verpflichtungen der Antragsteller
(1) Die Antragstellung setzt eine Zweifaktorauthentifizierung voraus, die über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS) funktioniert. Hierzu muss eine funktionierende Mobilnummer des Antragstellers angegeben werden.
(2) Ändert sich beim Antragsteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Die Verpflichtung zur Sicherstellung der Erreichbarkeit liegt bei dem Antragsteller.
(3) Die Antragsteller sind verpflichtet, die richtige Antragstellerform auszuwählen. Jede Studie ist ein Antrag mit einer dann fest vergebenen Aktennummer. Änderungen müssen unter dieser Nummer stattfinden. Die Antragsteller sind verpflichtet, gleiche Anträge nicht mehrfach neu einzureichen.
(4) Die Antragsteller sind sich darüber bewusst, dass keine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind sie angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente vollständig und korrekt sind.
(5) Werden auf ethikPool Formulare bereitgestellt, sind diese zu nutzen.
(6) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Mitglieder der Ethikkommission
(1) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
(2) Die Pflichten der Ethikkommission, ihre Zusammensetzung und das Vorgehen bei der Bearbeitung von Ethikanträgen ergibt sich insbesondere aus der Ordnung der Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg in der jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Marburg.
(2) Gerichtsstand ist Marburg.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Präambel
ethikPool wird von der Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg (im Folgenden: Ethikkommission) zur Einreichung und Beratung von Studien und klinischen Prüfungen bereitgestellt.
§ 1 Leistungen
(1) Die Ethikkommission stellt ethikPool bereit.
(2) Die Ethikkommission registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte auf ethikPool und veranlasst das Erforderliche.
(3) Die Ethikkommission nutzt ethikPool als Kommunikationsplattform mit den Antragstellern. Anträge betreffende Schriftsätze werden auf ethikPool zum Download zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente der Ethikkommission hingewiesen.
(4) Voten der Ethikkommission werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte von ethikPool werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert und werden nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben.
§ 2 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur funktionierende Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer verpflichtet, diese Änderungen einzupflegen bzw. mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Account verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Die Nutzer verpflichten sich und versichern, nur schadfreie Dateien hochzuladen. Schadfrei ist eine Datei insbesondere dann, wenn sie nicht mit einem bösartigen Fremdprogramm (Virus, Wurm, Malware, etc.) infiziert ist.
(4) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(5) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(6) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht unmittelbar erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto inaktiv gesetzt.
Eine Löschung des Nutzerkontos erfolgt nach den Aufbewahrungsfristen.
§ 3 Besondere Verpflichtungen der Antragsteller
(1) Die Antragstellung setzt eine Zweifaktorauthentifizierung voraus, die über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS) funktioniert. Hierzu muss eine funktionierende Mobilnummer des Antragstellers angegeben werden.
(2) Ändert sich beim Antragsteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Die Verpflichtung zur Sicherstellung der Erreichbarkeit liegt bei dem Antragsteller.
(3) Die Antragsteller sind verpflichtet, die richtige Antragstellerform auszuwählen. Jede Studie ist ein Antrag mit einer dann fest vergebenen Aktennummer. Änderungen müssen unter dieser Nummer stattfinden. Die Antragsteller sind verpflichtet, gleiche Anträge nicht mehrfach neu einzureichen.
(4) Die Antragsteller sind sich darüber bewusst, dass keine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind sie angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente vollständig und korrekt sind.
(5) Werden auf ethikPool Formulare bereitgestellt, sind diese zu nutzen.
(6) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Mitglieder der Ethikkommission
(1) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
(2) Die Pflichten der Ethikkommission, ihre Zusammensetzung und das Vorgehen bei der Bearbeitung von Ethikanträgen ergibt sich insbesondere aus der Ordnung der Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg in der jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Marburg.
(2) Gerichtsstand ist Marburg.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.